Aufwendungen

Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass jeder ein Recht auf einen Rechtsanwalt hat. Sicher ist der Gedanke bezüglich der Kosten des Rechtsanwalts eine Hürde, die zunächst überwunden werden muss. Das Recht auf einen Rechtsanwalt soll aber wegen dem Kostenfaktor nicht eingeschränkt werden. Grundsätzlich werden die Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet, die in den meisten Rechtsangelegenheiten vorausgesehen werden können. In der Regel richten sich die Gebühren - beispielsweise in zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - nach dem Gegenstandswert der Streitsache.

Es gehört zu den Prinzipien meiner Kanzlei, den Mandanten nicht nur im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Rechtsfalles zu beraten, sondern auch immer auf das Kostenrisiko hinzuweisen. Dies erfolgt bereits im ersten Beratungsgespräch. Daher werden Sie nicht nur bestmöglichst rechtsberaten, sondern auch stets prozessökonomisch geführt.

Neben der Gebührenordnung ist die Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines Budgets möglich.

Für Personen mit geringem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgt selbstverständlich über meine Kanzlei.

Schließlich besteht auch die Möglichkeit, Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten über Ihre Rechtsschutzversicherung abzuwickeln. Wir prüfen bereits zu Beginn unserer Rechtsberatung, inwieweit eine Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt.

Unverbindliche Anfrage
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Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.
Nikolaus Cybinski
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